F2-Feuerwerk: Regeln, Altersgrenze und Verkaufszeitraum in Deutschland
Rund um F2-Feuerwerk – das klassische Silvesterfeuerwerk – gibt es klare gesetzliche Regeln: wann es verkauft werden darf, wer es kaufen darf und wann es tatsächlich gezündet werden darf. Hier findest du die wichtigsten Fakten kompakt zusammengefasst, damit du gut vorbereitet in die Silvesternacht startest.
Was ist F2-Feuerwerk?
F2 ist eine von vier Feuerwerks-Kategorien innerhalb der EU-Pyrotechnikrichtlinie (F1 bis F4). Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – umgangssprachlich „Silvesterfeuerwerk" – haben ein mittleres Gefährdungspotenzial und sind ausschließlich für die Verwendung im Freien vorgesehen. Dazu zählen die meisten klassischen Silvesterartikel: Batterien, Raketen, Knaller, Böller und die meisten Leuchtfeuerwerk-Artikel. Anders als Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 unterliegt F2-Feuerwerk sowohl einer Altersgrenze als auch einem festen Verkaufs- und Verwendungszeitraum.
Wann darf F2-Feuerwerk verkauft werden?
Der Verkauf von F2-Feuerwerk an Privatpersonen ist in Deutschland gesetzlich auf drei Tage im Jahr beschränkt: vom 29. bis zum 31. Dezember. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Händler F2-Artikel nicht an Endkunden verkaufen – auch nicht auf Vorrat oder „für später".
Zusätzlich gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Beim Kauf bzw. bei der Abholung ist ein gültiger Altersnachweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Fehlt dieser, darf die Ware nicht ausgehändigt werden – auch nicht an Begleitpersonen, die selbst über 18 sind, wenn erkennbar ist, dass das Feuerwerk für eine minderjährige Person bestimmt ist.
Wann darf F2-Feuerwerk gezündet werden?
Verkaufszeitraum und Verwendungszeitraum sind nicht dasselbe: Gezündet werden darf F2-Feuerwerk grundsätzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Das Abbrennen außerhalb dieser beiden Tage ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden – unabhängig davon, wann das Feuerwerk gekauft wurde.
Restbestände aus dem Vorjahr dürfen also nicht einfach zu einem beliebigen späteren Anlass gezündet werden, sondern müssen bis zum nächsten zulässigen Verwendungszeitraum sicher und trocken gelagert werden.
Wo gilt ein Böllerverbot?
Immer mehr Städte und Gemeinden erlassen für ihr Gebiet zusätzliche, örtlich begrenzte Böllerverbotszonen – zum Beispiel rund um historische Altstädte, Kirchen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Gebäude mit erhöhter Brandgefahr wie Fachwerk- oder reetgedeckte Häuser. Diese Verbotszonen werden von der jeweiligen Kommune per Allgemeinverfügung festgelegt und können sich von Jahr zu Jahr ändern.
Da wir als Händler keinen Überblick über alle lokalen Regelungen bundesweit haben können, empfehlen wir: Informiere dich vor Silvester direkt bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob und wo in deiner Umgebung ein Böllerverbot gilt.
Woran erkenne ich legales F2-Feuerwerk?
Legales, in Deutschland zugelassenes F2-Feuerwerk erkennst du an zwei Angaben auf der Verpackung:
- der CE-Kennzeichnung als Nachweis der EU-weiten pyrotechnischen Zulassung,
- einer Registriernummer, die die konkrete Zulassung des Artikels für den deutschen Markt dokumentiert.
Fehlen diese Angaben, handelt es sich nicht um zugelassenes F2-Feuerwerk – der Besitz und die Verwendung solcher Artikel sind in Deutschland verboten. Bei uns kaufst du ausschließlich Artikel, die diese Kennzeichnungen tragen.
Sicherheitsregeln beim Zünden
Einige Grundregeln sorgen dafür, dass die Silvesternacht für alle sicher bleibt:
- Lies vor dem Zünden immer die Gebrauchsanweisung auf der Verpackung.
- Zünde Feuerwerk niemals aus der Hand.
- Halte ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und brennbarem Material ein.
- Ziele niemals mit Feuerwerk auf Menschen, Tiere oder Gebäude.
- Zünde nichts unter Alkoholeinfluss oder in beengten, überfüllten Bereichen.
- Halte einen Blindgänger niemals ein zweites Mal an – warte mindestens 15 Minuten, bevor du dich näherst, und entsorge ihn dann vorsichtig, ohne ihn erneut anzuzünden.
Wer sich an diese Regeln hält, sorgt für ein sicheres und entspanntes Silvester – für sich selbst und für alle in der Nachbarschaft.
Bei Feuerwerk Bunde setzen wir diese Regeln konsequent um: Wir verkaufen ausschließlich zugelassenes F2-Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung, prüfen bei der Abholung den Altersnachweis und geben Ware ausschließlich innerhalb des gesetzlichen Verkaufszeitraums vom 29. bis 31. Dezember aus. Bestelle dein Feuerwerk online vor und hol es gut informiert und stressfrei bei uns in Bunde ab.
